Externe Maßnahmenbearbeitung

Diese Seite umfasst eine eine kompakte Anleitung, die es Ihnen als Auditor Schritt für Schritt ermöglicht, eine Maßnahmenbearbeitung durch externe Personen (Lieferanten, Kunden) durchzuführen.


Verantwortliche Person definieren

In der Audit Planung können Sie die verantwortliche Person für die Maßnahmenumsetzung im entsprechenden Feld eintragen. Nutzen Sie hierzu das Suchfeld, um bereits angelegte Nutzer zu finden.

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Verantwortliche Person eintragen

Analog zum internen Audit können bei Lieferantenaudits die Maßnahmen auch für externe Personen freigegeben werden, welche noch keinen angelegten Nutzer haben. Klicken Sie hierfür auf "externe Person hinzufügen" und geben Sie den Namen und die E-Mail-Adresse der neuen Person ein. Damit erhält die Personen keinen Zugriff auf Ihre AuditCloud, sondern nur auf das Portal.

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Externe Person hinzufügen

Audit durchführen

Führen Sie das Audit wie gewohnt durch. Falls Sie bis zum Ende der Audit Durchführung noch keine maßnahmenverantwortliche Person eingetragen haben, ist es Ihnen hier erneut bei Klicken auf den Button “Durchführung abschließen” möglich.

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Verantwortliche Person eintragen

Arbeitsauftrag an Lieferanten übermitteln

Entsprechende Bearbeitungsoptionen können Sie der Seite Maßnahmenbearbeitung entnehmen.

Überprüfen und verändern Sie bei Bedarf das Fälligkeitsdatum sowie die zugewiesene Person der jeweiligen Maßnahmen.

WICHTIG: Sie müssen die Bearbeitung freigeben, damit die zugewiesene Person auf die Maßnahmen zugreifen kann.

Klicken Sie auf den Button "Bearbeitung freigeben" und fügen Sie den entsprechenden Nutzer hinzu. Der anfangs angelegte Nutzer wird Ihnen nun bei Suchen nach seinem Namen angezeigt. Mit Klicken auf “Hinzufügen” erhält der Nutzer eine E-Mail mit der Möglichkeit zur Bearbeitung. In der Mail ist auch eine How-To-Anleitung integriert.

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Nutzer-Freigabe hinzufügen

Warten Sie nun auf die Bearbeitung der Maßnahmen.

Wirksamkeitsprüfungen durchführen

Klicken Sie auf die entsprechende Maßnahme, um die Bearbeitung zu überprüfen. Weitere Möglichkeiten der Bearbeitung können Sie der Seite
Der Maßnahmenprozess/ Maßnahmeneditor entnehmen.

Tragen Sie den Status "wirksam" ein, wenn alles funktioniert hat. Andernfalls können Sie auch eine erneute Bearbeitung anfordern oder die Maßnahme als unwirksam schließen. Speichern Sie die Änderungen anschließend ab.

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Wirksamkeitsprüfung durchlaufen